Rettungsgassenpflicht ab 1. Jänner 2012
Geschrieben von sebastian.sieghart in UncategorizedDie Einführung der sogenannten “Rettungsgasse” hat ab dem Neujahrstag 2012 Hand und Fuß. Diese Pflicht gilt für alle Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen auf Autobahnen, Schnellstraßen bzw. Autostraßen.
Die Rettungsgasse muss vorrauschauend bei der Bildung von Staus gebildet werden und nicht erst wenn ein Unfall passiert ist!!
Die Rettungsgasse ist in unseren Nachbarländern Deutschland, Slowenien, Tschechien und der Schweiz schon Praxis.
Sinn und Zweck der Rettungsgasse ist das schnellerer Vorankommen von Einsatzfahrzeugen. Oft können wenige Sekunden bzw. Minuten über Leben und Tod entscheiden. Diesen Kampf um Leben und Tod verlieren viele Einsatzfahrzeuge, weil sie kostbare Zeit verlieren, indem sich diese erst durch verstellte Spuren oder über den Pannenstreifen einen Weg hindurch bahnen müssen.
4 Minuten erhöhen die Überlebenschancen
von Unfallopfern um bis zu 40 Prozent!
Auch wenn ein Auto vor Ihnen keine Rettungsgasse bildet hat, müssen Sie mit der Rettungsgasse beginnen.
Das nachfolgende Video erklärt die Bildung der Rettungsgasse!
Die Vorteile auf einen Blick:
- Rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Unfallort
- Schnellere Versorgung der Verletzten
- Zeitgewinn von bis zu 4 Minuten
- 1 Minute = 10% höhere Überlebenschancen
- Breitere Zufahrtsmöglichkeiten für Einsatz- und Bergefahrzeuge
- Klare Verhaltensregelung für alle Verkehrsteilnehmer
- Keine Verzögerung der Zufahrt
- Einheitliches System für Österreich und Nachbarländer
Weitere Informationen auch auf www.rettungsgasse.com.
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